Fördergrundsätze der Dietmar und Marianne Lerche Stiftung

Förderungsgrundsätze für Praktikums- und Graduierungs-stipendien im Bereich der studentischen Ausbildung sowie Nachwuchsförderung auf dem Gebiet der Natur- und Ingenieurwissenschaften

 

1.  Bewerber

Stipendien können vergeben werden für

·        kurrikulumsrelevante Praktika, 

·        Forschungssemester,  

·        Graduierungsarbeiten (z. B. Bachelor-, Master- oder Promotionsarbeiten) 

auf dem Gebiet der Partikeltechnologie, der Erforschung und Charakterisierung von dispergierten Partikeln und Dispersionen sowie der Materialtestung. Ein Bezug zu innovativen Messtechniken, moderner Analysesoftware und industriellen Applikationen ist gewünscht.  Bevorzugt werden Projekte, welche gemeinsam von einem KMU sowie einer Universität / Hochschule realisiert und betreut werden. Die Ausbildungsinstitution bzw. bei Kooperationsprojekten mindestens ein Kooperationspartner sollte in Berlin oder Brandenburg ansässig sein. Bewerber, deren geplante Arbeitsthemen einen inhaltlichen Bezug zum Wirken des Stifters haben, sind besonders willkommen.

 

2.  Ausschreibung, Form der Bewerbung, Fristen und Umfang der Förderung

Maximal 3 Stipendien pro Jahr werden auf der Webseite der Stiftung unter Mitteilung der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) erforderlichenfalls auch in anderen Medien, ausgeschrieben. Die Bewerbung hat in schriftlicher oder elektronischer Form entsprechend den Vorgaben und Anforderungen der Ausschreibung zu erfolgen. Die Höhe des Stipendiums richtet sich je nach Kassenlage nach der Art des Praktikums, der Graduierungs- bzw. Forschungsarbeit. 

 

3. Vergabe

Die Vergabe erfolgt entsprechend den Fördergrundsätzen und der jeweils aktuellen Vergaberichtlinie, welche auf der Webseite der Stiftung veröffentlicht sind. 

Förderungsgrundsätze und Vergaberichtlinie sollen entsprechend den Erfahrungen der Förderungstätigkeit durch die Stiftung angepasst werden.