Gemeinsam mehr erreichen
Die Dietmar und Marianne Lerche Stiftung ist eine gemeinnützige, selbstständige und rechtsfähige Stiftung.
Der Zweck der Stiftung sind die Förderung:
- von Wissenschaft und Forschung;
- der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
- von Kunst, Kultur und Denkmalspflege;
- des Natur- und Umweltschutzes;
- von Maßnahmen zur Entwicklungszusammenarbeit;
- des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und der Jugend- sowie Altenhilfe
Die Stiftung erfüllt ihren Zweck aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und aus Zuwendung Dritter (Spenden).
Die Errichtung der Stiftung mit Sitz in Eichwalde durch den Stifter, Herr Prof. Dr. Dr. Dietmar Lerche, wurde vom Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg am 3. Dezember 2018 anerkannt. Das Ministerium für Finanzen hat die gemeinnützigkeitsrechtliche Unbedenklichkeit der Satzung festgestellt und der Bescheid nach §60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzung nach §§51, 59, 60 und 61 AO wurde durch das zuständige Finanzamt Königs Wusterhausen am 12.12.2018 erteilt.
Die Stiftung wird durch den Vorstand sowie den Stiftungsrat verwaltet.
Den ersten Vorstand bilden: Prof. Dr. Dr. Dietmar Lerche (Vorsitzender) und Dipl. Ing. Mathias Lerche
Den ersten Stiftungsrat bilden: Dipl.-BW Susanne Lerche-Merchant (Vorsitzende)
Stipendien
Die Dietmar und Marianne Lerche Stiftung vergibt pro Jahr bis zu drei Stipendien an Studierende zum Zweck von:
· kurrikulumsrelevante Praktika,
· Forschungssemester,
· Graduierungsarbeiten (z. B. Bachelor-, Master- oder Promotionsarbeiten)